Verpflichtungserklärung der GMA-Logistic.GmbH zum Mindestlohn in der Abfallbranche
Seit dem 01. Januar 2010 ist der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft für alle deutschen und ausländischen Unternehmen verbindlich. Dieser Mindestlohn beträgt 8,02 € je Arbeitsstunde und ist natürlich auch für die Mitarbeiter der GMA-Logistic.GmbH bindend.
Der Entleiher muss gewährleisten, dass alle im Unternehmen eingesetzten Mitarbeiter mindestens diesen Stundensatz erhalten. Auf diesem Wege möchten wir unseren Kunden garantieren, dass alle Mitarbeiter der GMA-Logistic.GmbH mindestens den als gesetzlich geforderten Mindestlohn vergütet bekommen. Eine Verpflichtung, der wir selbstverständlich auch zukünftig nachkommen werden.
Das Thema Mindestlohn hat die GMA-Logistic.GmbH in der Vergangenheit nicht wirklich tangiert. Wir hegen einen hohen Anspruch an unsere Kraftfahrer hinsichtlich der Qualifikation sowie Erfahrung und diese Qualität hat nun einmal ihren Preis.
Als anerkannter Schulungsbetrieb nach dem Berufskraftfahrerqualifikations-gesetz (BKfQG) führen wir sowohl Gefahrgutschulungen, als auch Schulungen im Stück- und Schüttgutbereich sowie im Tank-Bereich durch. Wir verstehen uns somit aus gutem Grund auch als Fahrerschmiede!
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen bzw. zu unserem Unternehmen und un-seren Kraftfahrern stehen wir Ihnen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. – Selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
← Zurück
↑ Nach oben