Neue EU-Verordnung verpflichtet zur Position des Verkehrsleiters
Die neue EU Verordnung 1071/2009 verpflichtet Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, zur Schaffung einer neuen Position – der Position des Verkehrsleiters.
Am 04.12.09 ist eine neue EU-Verordnung (1071/2009) in Kraft getreten. Der zentrale Punkt in dieser Verordnung ist die neu geschaffene Position eines Verkehrsleiters. Spätestens im Dezember 2011 müssen Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, über einen solchen Verkehrs-leiter verfügen.
Die Hauptaufgabe des Verkehrsleiters besteht in der Leitung der „Verkehrs-tätigkeiten der Kraftverkehrsunternehmen“. Hierzu zählen vor allem das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, die Prüfung der Beförderungs-verträge und -dokumente, die Rechnungsführung und die Prüfung der Sicherheitsverfahren. Des Weiteren ist die Zuständigkeit auf maximal 50 Fahrzeuge begrenzt.
Um diese Position auszuüben, muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfung ist nicht notwendig, wenn die Funktion eines Verkehrsleiters bereits seit dem 04.12.1999 ausgeübt wurde. Diese Prüfung besteht aus 2 schriftlichen Wissenstests, in den es um betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen geht.
Diese neuen Bestimmungen sollen für mehr Markttransparenz und faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Ziel ist eine qualitative Verbesserung der logistischen Dienstleistungen, von denen die Unternehmen, Ihre Kunden und die gesamte Wirtschaft profitieren.
Quellen: EU-Verordnung 1071/2009, DVZ Nr. 147
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